Roland
Die Polizei hat in Nürnberg den Server eines 56jährigen Netzwerktechnikers sichergestellt, der unter dem Namen "Lupodata" mehr als 60.000 Songs, darunter auch 400 komplette Alben, im Internet per FTP zum Download bereitgestellt hatte. Die Daten lagerten auf zwölf Festplatten. Der Mann arbeitet für eine Software-Firma in Nürnberg und hat die Tat bereits gestanden. Den deutschen Phonoverbänden zufolge erwartet ihn neben dem Strafverfahren eine zivilrechtliche Forderung in fünfstelliger Höhe.
Tauschbörsen-Nutzer - mit einem Bein im Knast?
Kürzlich hatte das Urteil gegen einen 22-jährigen Kazaa-Nutzer aus Cottbus für Aufsehen und auch Kritik von Politikern gesorgt. Neben 400 Euro Strafe plus Gerichtskosten musste der Verurteilte 8000 Euro Schadensersatz an die Musikindustrie zahlen. Da fragen sich nicht nur viele Tauschbörsianer: Was ist eigentlich noch erlaubt und was verboten? Können auch auf mich hohe Schadensersatzforderungen zukommen, wenn ich eine Tauschbörse nutze? Rechtsanwalt Christian Czirnich (www.onlinekanzlei.de), Spezialist für Computer- und Internetrecht aus München, gibt für T-Online klare Antworten auf die wichtigsten Fragen rund ums Thema.
Mehrere tausend Musiktitel angeboten
In den USA ist es der dortigen Musikindustrie bereits in mehreren Fällen gelungen, hohe Strafen gegen Tauschbörsen-Nutzer zu erwirken. Der Fall des Cottbusser Auszubildenden ist der erste in Deutschland. Der 22-jährige Auszubildende hatte laut Angaben des deutschen Phonoverbandes mehrere tausend Musiktitel illegal bei der Tauschbörse Kazaa angeboten - nachgewiesen wurde ihm dies allerdings nur in 272 Fällen. Das Cottbusser Amtsgericht hatte den Täter zunächst zu einer Zahlung von 80 Tagessätzen verurteilt - wegen des geringen Einkommens insgesamt 400 Euro. Weitere 8000 Euro Schadensersatz wurden zivilrechtlich über einen Vergleich vereinbart.
Hat die Musikindustrie versagt?
Der deutsche Phonoverband hat für die Zukunft weitere Prozesse angekündigt - doch das das stößt auf Kritik. "Das Vorgehen der Musikindustrie verdeutlicht ihr Versagen bei der Erschließung neuer Chancen im Internet", sagte der Sprecher der Grünen Jugend, Stefan Schilling, der Nachrichtenagentur AFP. Filesharing müsse legalisiert und mit einer pauschalen Abgabe abgegolten werden. Die Strategie der Musikindustrie könne nicht erfolgreich sein, ohne dass Freiheitsrechte massiv eingeschränkt würden, warnte Oliver Moldenhauer vom Netzwerk Attac. "Der Versuch, Musik-Tauschen dann letzlich auch auf Schulhöfen und LAN-Partys zu unterbinden, ist ähnlich undurchführbar wie das Verbot des Westfernsehens in der DDR."
EU plant Strafen gegen Tauschbörsennutzer.
Offenbar gehen der Europäischen Union (EU) die zurzeit geltenden zivil- und strafrechtlichen Möglichkeiten der Mitgliedsländer bei Urheberrechts-Piraterie noch nicht weit genug: Wie das Computer-Fachmagazin "heise online" berichtet, soll voraussichtlich bis zum Jahresende die grundsätzliche Strafbarkeit von Piraterie im EU-Rat durchgeboxt werden. Erst im Februar hatte der Rat, der aus den Fachministern der Mitgliedsstaaten besteht, die Kriminalisierung von Tauschbörsen-Nutzern aus verfahrenstechnischen Gründen abgelehnt.
EU-Rat bestimmt Details ohne das Parlament
Die grundsätzliche Strafbarkeit von Urheberrechts-Piraterie soll zunächst in einer kurzen Direktive festgelegt werden, der neben dem EU-Rat auch das EU-Parlament zustimmen muss. Umsetzung und Details, also auch wie hoch mögliche Strafen ausfallen, sollen anschließend in einer Ratsentscheidung definiert werden. Über diese befindet allein der EU-Rat - das EU-Parlament wird zuvor lediglich gehört.
Quelle
Tauschbörsen-Nutzer - mit einem Bein im Knast?
Kürzlich hatte das Urteil gegen einen 22-jährigen Kazaa-Nutzer aus Cottbus für Aufsehen und auch Kritik von Politikern gesorgt. Neben 400 Euro Strafe plus Gerichtskosten musste der Verurteilte 8000 Euro Schadensersatz an die Musikindustrie zahlen. Da fragen sich nicht nur viele Tauschbörsianer: Was ist eigentlich noch erlaubt und was verboten? Können auch auf mich hohe Schadensersatzforderungen zukommen, wenn ich eine Tauschbörse nutze? Rechtsanwalt Christian Czirnich (www.onlinekanzlei.de), Spezialist für Computer- und Internetrecht aus München, gibt für T-Online klare Antworten auf die wichtigsten Fragen rund ums Thema.
Mehrere tausend Musiktitel angeboten
In den USA ist es der dortigen Musikindustrie bereits in mehreren Fällen gelungen, hohe Strafen gegen Tauschbörsen-Nutzer zu erwirken. Der Fall des Cottbusser Auszubildenden ist der erste in Deutschland. Der 22-jährige Auszubildende hatte laut Angaben des deutschen Phonoverbandes mehrere tausend Musiktitel illegal bei der Tauschbörse Kazaa angeboten - nachgewiesen wurde ihm dies allerdings nur in 272 Fällen. Das Cottbusser Amtsgericht hatte den Täter zunächst zu einer Zahlung von 80 Tagessätzen verurteilt - wegen des geringen Einkommens insgesamt 400 Euro. Weitere 8000 Euro Schadensersatz wurden zivilrechtlich über einen Vergleich vereinbart.
Hat die Musikindustrie versagt?
Der deutsche Phonoverband hat für die Zukunft weitere Prozesse angekündigt - doch das das stößt auf Kritik. "Das Vorgehen der Musikindustrie verdeutlicht ihr Versagen bei der Erschließung neuer Chancen im Internet", sagte der Sprecher der Grünen Jugend, Stefan Schilling, der Nachrichtenagentur AFP. Filesharing müsse legalisiert und mit einer pauschalen Abgabe abgegolten werden. Die Strategie der Musikindustrie könne nicht erfolgreich sein, ohne dass Freiheitsrechte massiv eingeschränkt würden, warnte Oliver Moldenhauer vom Netzwerk Attac. "Der Versuch, Musik-Tauschen dann letzlich auch auf Schulhöfen und LAN-Partys zu unterbinden, ist ähnlich undurchführbar wie das Verbot des Westfernsehens in der DDR."
EU plant Strafen gegen Tauschbörsennutzer.
Offenbar gehen der Europäischen Union (EU) die zurzeit geltenden zivil- und strafrechtlichen Möglichkeiten der Mitgliedsländer bei Urheberrechts-Piraterie noch nicht weit genug: Wie das Computer-Fachmagazin "heise online" berichtet, soll voraussichtlich bis zum Jahresende die grundsätzliche Strafbarkeit von Piraterie im EU-Rat durchgeboxt werden. Erst im Februar hatte der Rat, der aus den Fachministern der Mitgliedsstaaten besteht, die Kriminalisierung von Tauschbörsen-Nutzern aus verfahrenstechnischen Gründen abgelehnt.
EU-Rat bestimmt Details ohne das Parlament
Die grundsätzliche Strafbarkeit von Urheberrechts-Piraterie soll zunächst in einer kurzen Direktive festgelegt werden, der neben dem EU-Rat auch das EU-Parlament zustimmen muss. Umsetzung und Details, also auch wie hoch mögliche Strafen ausfallen, sollen anschließend in einer Ratsentscheidung definiert werden. Über diese befindet allein der EU-Rat - das EU-Parlament wird zuvor lediglich gehört.
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