Vollständige Version anzeigen: Massen-Raubkopierer geht ins Netz

Roland
Raubkopierer während des Urlaubs aufgeflogen

In Tauberbischofsheim ist der Polizei ein mutmaßlicher Mengen-Raubkopierer ins Netz gegangen. 30.000 Musiktitel soll er im Internet zum Download angeboten haben. Bei einer Hausdurchsuchung des tatverdächtigen Kopierers wurden ein PC und zahlreiche CDs als Beweismittel sichergestellt, berichtet die dpa. Nachdem der Mann 30.000 Titel in Tauschbörsen feilgeboten haben soll, kamen ihm Musikindustrie und Polizei auf die Schliche. Er selbst konnte aber noch nicht befragt werden: er weilt im Urlaub.

Fahnder: Deutschlands aktivster Raubkopierer
Nun hat der vermeintliche Raubkopierer mit einer Strafanzeige sowie Schadensersatzforderungen der Musikindustrie zu rechnen. Ob er es wirklich war oder jemand unter seinem Namen die heiße Ware feilgeboten hat, muss sich noch zeigen - die Beweismittel seien allerdings erdrückend, berichtet ein Fahnder der Musikindustrie in der dort üblichen Vorverurteilungs-Dialektik. Vermutlich habe man den aktivsten Raubkopierer Deutschlands gefunden, sagte der Mann gegenüber der Presseagentur.

Klagewelle der deutschen Musikindustrie
Einige Monate zuvor hatte die deutsche Musikindustrie ihre Drohung gegen Nutzer von Datei-Tauschbörsen wahrgemacht: In einer ersten Klagewelle hatte die Deutsche Landesgruppe IFPI im März 68 Strafanzeigen gegen Unbekannt erstattet, denen Zivilverfahren und Schadensersatzforderungen folgen sollen.


Klagen sollen illegale Angebote eindämmen
"Es gibt in "Tauschbörsen" millionenfach illegale Musikangebote. Die Phonowirtschaft kann dem nicht mehr tatenlos zusehen, während der Musikabsatz stark einbricht. Wir gehen deshalb jetzt auch gegen diese illegalen Anbieter mit rechtlichen Schritten vor.", so Gerd Gebhardt, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände.

Hohe Schadensersatz-Forderungen drohen

Die deutschen Musikriesen folgen mit der Klagewelle dem Vorbild USA, wo die Konzerne seit dem vergangenen Jahr mehr als 1.000 Tauschbörsennutzer, darunter auch Kinder und alte Menschen, verklagt haben. Einige Betroffene mussten Schadenersatz von bis zu 7.500 Dollar zahlen. Ähnliche Summen könnten nun auch in Deutschland verlangt werden.

Verschärfte Gangart der Plattenkonzerne
Hierzulande haben die Plattenkonzerne bisher nur die Betreiber von Tauschbörsen, nicht aber ihre Nutzer verklagt. Mit der verschärften Gangart gegen den Online-Tausch reagieren sie auf die Erosion ihres Marktes. 2003 ist der deutsche Musikmarkt nach Branchenschätzungen um 20 Prozent eingebrochen.


Hintergrund: Das neue Urheberrecht
Das neue Urheberrecht gilt seit August letzen Jahres. Die Neuregelung verbietet unter anderem das Umgehen eines Kopierschutzes und schränkt das Recht auf Privatkopien ein. Diese Kopien sind nach dem neuen Gesetz nur dann legal, wenn eine nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird.
Roland
Die wichtigsten Fragen - beantwortet vom Rechtsexperten

Viele Nutzer stellen sich die Frage: Was hat sich beim Nutzen von P2P-Tauschbörsen geändert? Welche Strafe droht mit dem Herunterladen von Raubkopien? Ist es legal, Musik-CDs für Freunde zu brennen? Der Rechtsanwalt Christian Czirnich, Spezialist für Computer- und Internetrecht aus München, gibt für T-Online klare Antworten auf die zwölf wichtigsten Fragen.

Definitiv verboten: Unberechtigte P2P-Downloads
Mit dem neuen Gesetz wurde auch mehr Klarheit bei Dateitauschbörsen geschaffen. "Wer - ganz gleich ob gewerblich oder privat, entgeltlich oder unentgeltlich - Musik, Filme oder Computerspiele im Internet zum Download anbietet und verbreitet, ohne hierzu berechtigt zu sein, macht sich strafbar", betonte Justizministerin Zypries.


Weitere Auswirkungen des neuen Urheberrechts
Für PC- und Internet-Nutzer haben sich wesentliche Änderungen ergeben: In den Medien (Zeitschriften, TV, Online-Magazine) dürfen beispielsweise seitdem keine Workshops mehr darüber veröffentlicht werden, wie ein Kopierschutz umgangen werden kann. Auch Programme, die darauf abzielen, einen Kopierschutz zu umgehen, sind illegal - damit auch Testberichte und Downloads. Herstellern und Anbietern drohen bis zu drei Jahre Gefängnis.


Recht auf Privatkopie eingeschränkt
Auch das Recht des Käufers auf Privatkopie wurde zwar festgeschrieben, gleichzeitig aber auch eingeschränkt: Früher durften von einem Original sieben, jetzt nur noch drei Kopien gemacht werden. Viele Aspekte des neuen Rechts - wie die Legalität der Privatkopie - sind allerdings wenig konkret formuliert.

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