Roland
Urheberrecht: Regierung greift hart gegen Raubkopierer durch.
Knast für Raubkopierer
Raubkopierern geht es an den Kragen: Die Regierung will künftig das Kopieren prinzipiell unter Strafe stellen – auch in Bagatellfällen.
Regierung: Bis zu drei Jahre Haft für Raubkopierer
Wer für den privaten Gebrauch Musik oder Filme kopiert, muss künftig mit Bestrafung rechnen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) will Raubkopien prinzipiell unter Strafe stellen, berichtete das "Handelsblatt" unter Berufung auf Koalitionskreise. Der Entwurf zur Urheberrechtsnovelle soll heute vom Kabinett verabschiedet werden. So drohen Rechtsbrechern, die im nicht-gewerblichen Umfeld handeln, Haftstrafen von bis zu drei Jahren.
Musik- und Filmindustrie hat sich durchgesetzt
Ursprünglich war geplant, Urheberrechtsverletzungen weiterhin von der Strafbarkeit auszunehmen, vorausgesetzt, es werden nur wenige Kopien ausschließlich für den privaten Gebrauch angefertigt. Über diese so genannte Bagatellklausel sollte eine "Kriminalisierung der Schulhöfe" verhindert werden. Dem Handelsblatt zufolge ist diese Bagatellklausel auf Druck der Musik- und Filmindustrie im jüngsten Gesetzentwurf jedoch gestrichen worden. Eine Hoffnung bleibt den "Kleinkopierern" jedoch: Die Staatsanwaltschaft hat nach wie vor die Möglichkeit, ein Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen.
Quelle und mehr dazu
Knast für Raubkopierer
Raubkopierern geht es an den Kragen: Die Regierung will künftig das Kopieren prinzipiell unter Strafe stellen – auch in Bagatellfällen.
Regierung: Bis zu drei Jahre Haft für Raubkopierer
Wer für den privaten Gebrauch Musik oder Filme kopiert, muss künftig mit Bestrafung rechnen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) will Raubkopien prinzipiell unter Strafe stellen, berichtete das "Handelsblatt" unter Berufung auf Koalitionskreise. Der Entwurf zur Urheberrechtsnovelle soll heute vom Kabinett verabschiedet werden. So drohen Rechtsbrechern, die im nicht-gewerblichen Umfeld handeln, Haftstrafen von bis zu drei Jahren.
Musik- und Filmindustrie hat sich durchgesetzt
Ursprünglich war geplant, Urheberrechtsverletzungen weiterhin von der Strafbarkeit auszunehmen, vorausgesetzt, es werden nur wenige Kopien ausschließlich für den privaten Gebrauch angefertigt. Über diese so genannte Bagatellklausel sollte eine "Kriminalisierung der Schulhöfe" verhindert werden. Dem Handelsblatt zufolge ist diese Bagatellklausel auf Druck der Musik- und Filmindustrie im jüngsten Gesetzentwurf jedoch gestrichen worden. Eine Hoffnung bleibt den "Kleinkopierern" jedoch: Die Staatsanwaltschaft hat nach wie vor die Möglichkeit, ein Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen.
Quelle und mehr dazu