Roland
Die Verbraucherzentrale Sachen-Anhalt warnt vor mehreren Webseiten, die mit Gratis-Testzeit und einem Gewinnspiel Kunden anlocken, um diese in eine überteuerte Abo-Falle laufen zu lassen. Die Betreiber hinter den dubiosen Angeboten scheinen ganz ausgekochte Geschäftsmänner zu sein – um ihre Interessen durchzusetzen, drohen die Hintermänner sogar Kindern mit Klage. Die Verbraucherschützer beziehen sich im aktuellen Fall auf die Internet-Seiten vornamen-heute.com, basteln-heute.com, lehrstellen-heute.com, gedichte-heute.com, hausaufgaben-heute.com und lexikon-heute.com.
Fragwürdiges Abo für 168 Euro
Aufgemacht sind alle Webseiten identisch: Die jeweilige Seite wirbt für ihr Angebot mit "Heute gratis!" und der Verlosung einer Xbox 360, die Abo-Konditionen befinden sich im Kleingedruckten am Ende der Seite. Wer per Häkchen die Nutzungsbedingungen akzeptiert und sich mit seinen persönlicher Daten für den Dienst und die Verlosung anmeldet, schließt damit ein jeweils ab Mitternacht kostenpflichtiges Abo mit langer Laufzeit ab. Betroffene Kunden erhalten anschließend eine Rechnung über einen Jahresbeitrag von 84 Euro, der im Voraus zu zahlen sei. Die Gesamtlaufzeit des Abos betrage 24 Monate.
Kinder werden mit Klage bedroht
Die Verantwortlichen hinter den Internet-Angeboten machen in ihrer "Geschäftstüchtigkeit" selbst vor Kindern keinen halt. Zudem wird sogar Eltern von Kindern, die diesen Internet-Nepp hineingefallen sind, gedroht die Kinder zu verklagen. Der ORF berichtet von einem Fall, in dem eine Elfjährige in die Abo-Falle tapste. Als die Eltern des Kindes den Vertrag mit Hinweis auf die Minderjährigkeit ihrer Tochter stornieren wollten, antwortete die Betreiberfirma der Webseite, eine "Andreas & Manuel Schmidtlein GbR", mit einem frechen Schreiben: "Es wurden bei der Anmeldung durch ihre Tochter ganz offensichtlich bewusst falsche Daten eingegeben, um sich unsere Leistungen zu erschleichen, da nur Erwachsene unseren Dienst in Anspruch nehmen können."
Betrügerische Kinder
Die Betreiberfirma schreckt selbst vor Betrugsvorwürfen nicht zurück: "Wir weisen darauf hin, dass ein solches Verhalten nach geltendem Recht grundsätzlich als strafrechtlicher Betrug zu werten ist, da hier falsche Tatsachen vorgespiegelt wurden." Und weiter heißt es: Sollte es zutreffend sein, dass Ihre Tochter zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses minderjährig war, so betrachten Sie den Vertrag als hinfällig. Bitte beachten Sie aber zugleich, dass wir in einem solchen Fall entsprechende Schadenersatzansprüche gegen ihre Tochter geltend machen und verfolgen werden und unsere Rechtsanwaltskanzlei sofort damit beauftragen werden."
Quelle und mehr dazu
Fragwürdiges Abo für 168 Euro
Aufgemacht sind alle Webseiten identisch: Die jeweilige Seite wirbt für ihr Angebot mit "Heute gratis!" und der Verlosung einer Xbox 360, die Abo-Konditionen befinden sich im Kleingedruckten am Ende der Seite. Wer per Häkchen die Nutzungsbedingungen akzeptiert und sich mit seinen persönlicher Daten für den Dienst und die Verlosung anmeldet, schließt damit ein jeweils ab Mitternacht kostenpflichtiges Abo mit langer Laufzeit ab. Betroffene Kunden erhalten anschließend eine Rechnung über einen Jahresbeitrag von 84 Euro, der im Voraus zu zahlen sei. Die Gesamtlaufzeit des Abos betrage 24 Monate.
Kinder werden mit Klage bedroht
Die Verantwortlichen hinter den Internet-Angeboten machen in ihrer "Geschäftstüchtigkeit" selbst vor Kindern keinen halt. Zudem wird sogar Eltern von Kindern, die diesen Internet-Nepp hineingefallen sind, gedroht die Kinder zu verklagen. Der ORF berichtet von einem Fall, in dem eine Elfjährige in die Abo-Falle tapste. Als die Eltern des Kindes den Vertrag mit Hinweis auf die Minderjährigkeit ihrer Tochter stornieren wollten, antwortete die Betreiberfirma der Webseite, eine "Andreas & Manuel Schmidtlein GbR", mit einem frechen Schreiben: "Es wurden bei der Anmeldung durch ihre Tochter ganz offensichtlich bewusst falsche Daten eingegeben, um sich unsere Leistungen zu erschleichen, da nur Erwachsene unseren Dienst in Anspruch nehmen können."
Betrügerische Kinder
Die Betreiberfirma schreckt selbst vor Betrugsvorwürfen nicht zurück: "Wir weisen darauf hin, dass ein solches Verhalten nach geltendem Recht grundsätzlich als strafrechtlicher Betrug zu werten ist, da hier falsche Tatsachen vorgespiegelt wurden." Und weiter heißt es: Sollte es zutreffend sein, dass Ihre Tochter zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses minderjährig war, so betrachten Sie den Vertrag als hinfällig. Bitte beachten Sie aber zugleich, dass wir in einem solchen Fall entsprechende Schadenersatzansprüche gegen ihre Tochter geltend machen und verfolgen werden und unsere Rechtsanwaltskanzlei sofort damit beauftragen werden."
Quelle und mehr dazu