Roland
Stoppt Karlsruhe GEZ-Gebühr?
Der Widerstand gegen die geplante GEZ-Gebühr für PC und Handys formiert sich. Betroffene haben in Karlsruhe Beschwerde beim Verfassungsgericht eingereicht.
Die "Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler" (VGRZ) - eine Art Gegenstück zur GEZ auf Verbraucherseite - sorgt gleich nach ihrer Gründung für Furore: Sie klagt gegen die beschlossene GEZ-Gebühr auf PCs. Anders als beim TV würde man am PC unfreiwillig zum Fernseher - und solle dann noch dafür zahlen.
Mehreinnahmen von 163 Millionen Euro
Dass die Nutzer von PCs und Handys prinzipiell dafür künftig auch GEZ-Gebühren für Rundfunkangebote zahlen sollen, erregt seit einiger Zeit die Gemüter. Zwar argumentiert die GEZ, betroffen seien hier in der Regel keine Privatleute, sondern nur wenige Geschäftsleute und Freiberufler. Gleichzeitig aber sollen die neuen Gebühren den Öffentlich-rechtlichen Anstalten ARD und ZDF Schätzungen zufolge rund 163 Millionen Euro zusätzlich in die Kassen spülen. Jetzt formiert sich ein sehr konkreter Widerstand dagegen – vor dem Verfassungsgericht.
Paukenschlag zum Beginn
Denn die gerade gegründete Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler (VGRZ) nimmt ihre Arbeit mit einem Paukenschlag auf. Der Verband reichte am Donnerstag Verfassungsbeschwerde wegen der zum 1. Januar 2007 geplanten Rundfunkgebühr auf Internet-PC in Karlsruhe ein, wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" am Freitag vorab meldete. Formal richte sich die Beschwerde gegen den achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der die Gebührenpflicht für jene Computer festlegt, die über das Internet Radio oder TV empfangen können.
Gebrauchsgerät als Rundfunkempfänger
Dem Bericht zufolge sind drei Personen Beschwerdeführer, die als Freiberufler und Gewerbetreibende von der Neuregelung betroffen sind. Rechtsanwältin und Vereinsinitiatorin Petra Marwitz, die den 76 Seiten umfassenden Schriftsatz der Beschwerde formulierte, erkennt in der Ausweitung der Gebühr auf Internet-PC einen Paradigmenwechsel. Dadurch würden "unverzichtbare Gebrauchsgeräte zu gebührenpflichtigen Rundfunkempfangsgeräten", kritisierte sie dem Bericht zufolge.
Quelle und mehr dazu
Der Widerstand gegen die geplante GEZ-Gebühr für PC und Handys formiert sich. Betroffene haben in Karlsruhe Beschwerde beim Verfassungsgericht eingereicht.
Die "Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler" (VGRZ) - eine Art Gegenstück zur GEZ auf Verbraucherseite - sorgt gleich nach ihrer Gründung für Furore: Sie klagt gegen die beschlossene GEZ-Gebühr auf PCs. Anders als beim TV würde man am PC unfreiwillig zum Fernseher - und solle dann noch dafür zahlen.
Mehreinnahmen von 163 Millionen Euro
Dass die Nutzer von PCs und Handys prinzipiell dafür künftig auch GEZ-Gebühren für Rundfunkangebote zahlen sollen, erregt seit einiger Zeit die Gemüter. Zwar argumentiert die GEZ, betroffen seien hier in der Regel keine Privatleute, sondern nur wenige Geschäftsleute und Freiberufler. Gleichzeitig aber sollen die neuen Gebühren den Öffentlich-rechtlichen Anstalten ARD und ZDF Schätzungen zufolge rund 163 Millionen Euro zusätzlich in die Kassen spülen. Jetzt formiert sich ein sehr konkreter Widerstand dagegen – vor dem Verfassungsgericht.
Paukenschlag zum Beginn
Denn die gerade gegründete Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler (VGRZ) nimmt ihre Arbeit mit einem Paukenschlag auf. Der Verband reichte am Donnerstag Verfassungsbeschwerde wegen der zum 1. Januar 2007 geplanten Rundfunkgebühr auf Internet-PC in Karlsruhe ein, wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" am Freitag vorab meldete. Formal richte sich die Beschwerde gegen den achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der die Gebührenpflicht für jene Computer festlegt, die über das Internet Radio oder TV empfangen können.
Gebrauchsgerät als Rundfunkempfänger
Dem Bericht zufolge sind drei Personen Beschwerdeführer, die als Freiberufler und Gewerbetreibende von der Neuregelung betroffen sind. Rechtsanwältin und Vereinsinitiatorin Petra Marwitz, die den 76 Seiten umfassenden Schriftsatz der Beschwerde formulierte, erkennt in der Ausweitung der Gebühr auf Internet-PC einen Paradigmenwechsel. Dadurch würden "unverzichtbare Gebrauchsgeräte zu gebührenpflichtigen Rundfunkempfangsgeräten", kritisierte sie dem Bericht zufolge.
Quelle und mehr dazu