Roland
Die Musikindustrie holt mit einer groß angelegten Klagewelle erneut zum Schlag gegen illegale Online-Tauschbörsen aus. Allein in Deutschland hat der Branchenverband IFPI 1233 Anzeigen gegen Nutzer diverser Tauschbörsen wie Kazaa und eDonkey gestellt. Weltweit sind 2000 Menschen betroffen. Unter den Beklagten befinden sich explizit auch Eltern von Minderjährigen, die für die Verstöße ihrer Sprösslinge zur Kasse gebeten werden sollen.
Warnschuss für Eltern
Ziel der Aktion seien insbesondere so genannte "Uploader" – Personen, die Musikstücke in Tauschbörsen anbieten. Unter den aktuellen Fällen befänden sich auch ein deutscher Richter und ein Rentner-Ehepaar. Die meisten Beklagten seien Männer im Alter von 25 bis 35 Jahren, doch geraten häufig auch jugendliche Tauschbörsen-Nutzer in die Mühlen der Justiz – ein Warnschuss für die Eltern, die für die Handlungen ihrer Kinder zur Rechenschaft gezogen werden könnten.
Eltern haften für ihre Kinder
Der Verband der Musikindustrie verbindet die Klagewelle mit einer ausdrücklichen Warnung an die Eltern, die dafür verantwortlich seien, was ihr Nachwuchs auf dem Computer anstelle. Eltern sollten sich darüber informieren, wie die Online-Aktivitäten ihrer Kinder gestaltet seien und ein Unrechtsbewusstsein gegenüber illegalen Tauschbörsen stärken. Dazu verweist die IFPI auf entsprechende Informationskampagnen und die Software "Digital File Check", die Computer von Tauschbörsen-Software reinigen soll.
Auch der Arbeitgeber ist haftbar
Diverse Gerichturteile untermauern den Standpunkt der IFPI: Inhaber von Telefonanschlüssen können dafür haftbar gemacht werden, wenn über diese Anschlüsse Verstöße gegen das Urheberrecht ausgeführt wurden, selbst wenn sie selbst nicht Täter waren (Störerhaftung). So entschied etwa das Landgericht Düsseldorf, dass die Eltern haftbar für illegale Musikangebote ihrer beiden Söhne im Alter von 15 und 16 Jahren sind. Sie mussten Gerichtskosten und Schadensersatz in Höhe von rund 5000 Euro zahlen. Zu den jüngsten Betroffenen gehört auch ein Krankenhaus in Kassel, das 5500 Euro Schadensersatz leistete, da Mitarbeiter offensichtlich im Rahmen ihrer Dienstzeit knapp 2000 Titel in illegalen Tauschbörsen angeboten hatten.
Internetzugang wird gekappt
Auch in Ländern außerhalb Deutschlands geht die Musikindustrie hart gegen Tauschbörsen-Nutzer vor. Innerhalb der letzten Jahre stieg die Zahl der Verfahren außerhalb der USA auf über 5500. Neben der Zahlung von Geldbußen finden die Gerichte noch weitere Wege, um Musik-Piraterie wirksam einzudämmen. So gab es etwa in Dänemark und Frankreich Fälle, in denen der Internetzugang der Tauschbörsen-Nutzer gerichtlich verordnet einfach gekappt wurde.
Kampf weitet sich aus
Zwar liegt das Hauptaugenmerk der Piraten-Jäger noch immer auf den USA – über 17.000 Klagen wurden hier in den letzten Jahren gegen Tauschbörsen-Nutzer angestrengt. Doch der Verband macht in seiner Mitteilung deutlich, seine Aktionen auch international zu verstärken. Gegen Nutzer in Argentinien, Dänemark, Frankreich, Finnland, Großbritannien, Hong Kong, Irland, Island, Italien, Japan, den Niederlanden, Österreich, Singapur und Schweden wurden in der Vergangenheit bereits Klagen eingereicht. In Portugal und Mexiko werden nun erstmals vergleichbare Verfahren eingeleitet.
Quelle
Warnschuss für Eltern
Ziel der Aktion seien insbesondere so genannte "Uploader" – Personen, die Musikstücke in Tauschbörsen anbieten. Unter den aktuellen Fällen befänden sich auch ein deutscher Richter und ein Rentner-Ehepaar. Die meisten Beklagten seien Männer im Alter von 25 bis 35 Jahren, doch geraten häufig auch jugendliche Tauschbörsen-Nutzer in die Mühlen der Justiz – ein Warnschuss für die Eltern, die für die Handlungen ihrer Kinder zur Rechenschaft gezogen werden könnten.
Eltern haften für ihre Kinder
Der Verband der Musikindustrie verbindet die Klagewelle mit einer ausdrücklichen Warnung an die Eltern, die dafür verantwortlich seien, was ihr Nachwuchs auf dem Computer anstelle. Eltern sollten sich darüber informieren, wie die Online-Aktivitäten ihrer Kinder gestaltet seien und ein Unrechtsbewusstsein gegenüber illegalen Tauschbörsen stärken. Dazu verweist die IFPI auf entsprechende Informationskampagnen und die Software "Digital File Check", die Computer von Tauschbörsen-Software reinigen soll.
Auch der Arbeitgeber ist haftbar
Diverse Gerichturteile untermauern den Standpunkt der IFPI: Inhaber von Telefonanschlüssen können dafür haftbar gemacht werden, wenn über diese Anschlüsse Verstöße gegen das Urheberrecht ausgeführt wurden, selbst wenn sie selbst nicht Täter waren (Störerhaftung). So entschied etwa das Landgericht Düsseldorf, dass die Eltern haftbar für illegale Musikangebote ihrer beiden Söhne im Alter von 15 und 16 Jahren sind. Sie mussten Gerichtskosten und Schadensersatz in Höhe von rund 5000 Euro zahlen. Zu den jüngsten Betroffenen gehört auch ein Krankenhaus in Kassel, das 5500 Euro Schadensersatz leistete, da Mitarbeiter offensichtlich im Rahmen ihrer Dienstzeit knapp 2000 Titel in illegalen Tauschbörsen angeboten hatten.
Internetzugang wird gekappt
Auch in Ländern außerhalb Deutschlands geht die Musikindustrie hart gegen Tauschbörsen-Nutzer vor. Innerhalb der letzten Jahre stieg die Zahl der Verfahren außerhalb der USA auf über 5500. Neben der Zahlung von Geldbußen finden die Gerichte noch weitere Wege, um Musik-Piraterie wirksam einzudämmen. So gab es etwa in Dänemark und Frankreich Fälle, in denen der Internetzugang der Tauschbörsen-Nutzer gerichtlich verordnet einfach gekappt wurde.
Kampf weitet sich aus
Zwar liegt das Hauptaugenmerk der Piraten-Jäger noch immer auf den USA – über 17.000 Klagen wurden hier in den letzten Jahren gegen Tauschbörsen-Nutzer angestrengt. Doch der Verband macht in seiner Mitteilung deutlich, seine Aktionen auch international zu verstärken. Gegen Nutzer in Argentinien, Dänemark, Frankreich, Finnland, Großbritannien, Hong Kong, Irland, Island, Italien, Japan, den Niederlanden, Österreich, Singapur und Schweden wurden in der Vergangenheit bereits Klagen eingereicht. In Portugal und Mexiko werden nun erstmals vergleichbare Verfahren eingeleitet.
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