Roland
Meine vor etwa 22 Monaten gekaufte Festplatte meldet inzwischen etliche kaputte Sektoren und gibt auch merkwürdige Geräusche von sich. Der Händler lehnt eine Rücknahme mit der Begründung ab, der Mangel sei erst im Zuge der Benutzung entstanden. Muss ich das akzeptieren?
Antwort:
Der Händler haftet nur für Mängel, die bereits beim Kauf vorhanden oder angelegt gewesen sind - wenn der Kauf bereits länger als sechs Monate her ist, muss der Kunde beweisen, dass es so war. Für Defekte, die tatsächlich erst im Zuge der Benutzung entstanden sind, braucht der Verkäufer nicht geradezustehen - weder für gewöhnliche Verschleißschäden noch für Defekte, die auf unsachgemäße Handhabung zurückgehen. Wenn Sie, nachdem mehr als sechs Monate seit dem Kauf vergangen sind, dem Händler nicht beweisen können, dass die Festplatte bereits eine Macke hatte, als sie neu war, haben Sie schlechte Karten.
Selbst wenn ein solcher Beweis möglich wäre, würde er im Normalfall nur im Rahmen eines Rechtsstreits angetreten, und zwar mit einem Sachverständigengutachten. Das alles würde aber Kosten bedeuten, die zum Wert der Ware in keinem Verhältnis stehen. Wenn nicht offensichtliche Material- oder Verarbeitungsfehler vorliegen, die jedem Versuch des Wegdiskutierens trotzen, wird ein Händler normalerweise späten Gewährleistungsansprüchen sehr reserviert gegenüberstehen - es sei denn, er zeigt sich aus Kulanzerwägungen oder purer Menschenfreundlichkeit heraus bereit, dem Kunden entgegenzukommen. In diesem Sinne geht es bei Reklamationsärger auch ganz allgemein häufig eher darum, was sich auf gütlichem Wege erreichen lässt, als darum, was man theoretisch und von Rechts wegen vielleicht beanspruchen könnte, aber in der Praxis mit vertretbarem Aufwand niemals durchsetzen kann.
Antwort:
Der Händler haftet nur für Mängel, die bereits beim Kauf vorhanden oder angelegt gewesen sind - wenn der Kauf bereits länger als sechs Monate her ist, muss der Kunde beweisen, dass es so war. Für Defekte, die tatsächlich erst im Zuge der Benutzung entstanden sind, braucht der Verkäufer nicht geradezustehen - weder für gewöhnliche Verschleißschäden noch für Defekte, die auf unsachgemäße Handhabung zurückgehen. Wenn Sie, nachdem mehr als sechs Monate seit dem Kauf vergangen sind, dem Händler nicht beweisen können, dass die Festplatte bereits eine Macke hatte, als sie neu war, haben Sie schlechte Karten.
Selbst wenn ein solcher Beweis möglich wäre, würde er im Normalfall nur im Rahmen eines Rechtsstreits angetreten, und zwar mit einem Sachverständigengutachten. Das alles würde aber Kosten bedeuten, die zum Wert der Ware in keinem Verhältnis stehen. Wenn nicht offensichtliche Material- oder Verarbeitungsfehler vorliegen, die jedem Versuch des Wegdiskutierens trotzen, wird ein Händler normalerweise späten Gewährleistungsansprüchen sehr reserviert gegenüberstehen - es sei denn, er zeigt sich aus Kulanzerwägungen oder purer Menschenfreundlichkeit heraus bereit, dem Kunden entgegenzukommen. In diesem Sinne geht es bei Reklamationsärger auch ganz allgemein häufig eher darum, was sich auf gütlichem Wege erreichen lässt, als darum, was man theoretisch und von Rechts wegen vielleicht beanspruchen könnte, aber in der Praxis mit vertretbarem Aufwand niemals durchsetzen kann.
überhaupt, wennman selber mit sowas Handelt.