Roland
Geht es nach der GEZ, so sind Handys, Notebooks und Navigationsgeräte ab 2007 gebührenpflichtig – sie gelten dann als mobile Fernsehgeräte
Strafgebühr für Heimarbeit
Für die Silvesternacht plant die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) etwas ganz Besonderes: eine Art juristische Zaubershow. Um Punkt null Uhr verwandelt sie, Abrakadabra, Handys, Navigationsgeräte und Bürocomputer in Fernsehapparate - per Federstrich. All diese Geräte gelten ab dem ersten Januar als "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" - denn theoretisch kann man mit ihnen die Tagesschau per Internet ansehen
Gebühren für Handys
Das soll fortan reichen, um für sie die GEZ-Gebühren einzufordern: bis zu 17,03 Euro pro Monat, wie für einen Fernseher. Die skurrile Sonderabgabe gilt für alle Geräte, die als "Internet-Rechner" eingestuft werden. Neben Handys, die den Datenfunk UMTS beherrschen, gehören dazu vor allem Bürorechner.
Wer von der neuen Gebühr besonders betroffen ist
Zwar sind die privaten Haushalte von der neuen Regelung kaum betroffen. Sofern sie ihr TV-Gerät daheim bereits ordnungsgemäß angemeldet haben, bleiben UMTS-Handy oder Navigationsgerät im Auto frei von Zusatzgebühren. Trotzdem ist die Zahl derer, von denen die GEZ ab Januar abkassieren will, groß. Zahlen sollen künftig
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Bäckerfilialen mit Kassensystemen, die per Internet vernetzt sind;
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rund 150.000 niedergelassene Ärzte und Apotheken, die durch die Gesundheitsreform gezwungen sind, internetfähige PC einzusetzen
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Außendienstler, die mit modernen Navigationsgeräten unterwegs sind;
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mehrere Millionen Freiberufler und Telearbeiter, die zu Hause am PC tätig sind;
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Universitäten, die für viele Bürostandorte extra zahlen sollen.
Kein Internetanschluss? Interessiert nicht!
Sie alle nutzen Rechner, die fortan als "Rundfunkempfangsgeräte" gelten. Dass sie ausschließlich dazu dienen, Rezepte auszustellen, Gutachten zu erstellen oder Zeitungsartikel zu schreiben, schert die Gebühreneintreiber nicht. Selbst wenn Computer, Handy oder Organizer gar nicht ans Internet angeschlossen sind, schützt dies nicht vor den GEZ-Detektiven.
Zahlen für den Kinderzimmer-PC
Die GEZ schickt "getarnte Menschen" in die Städte.
Die neuen Regeln grenzen an Satire: Wer von zu Hause aus arbeitet, wird als Strafe für diesen Fleiß noch einmal zusätzlich zur Kasse gebeten: Ein beruflich genutzter PC gilt als zusätzlicher Standort eines Unternehmens. Wenn also ein Handwerker vom Spiele-PC im Kinderzimmer des Sohnes aus seine Steuererklärung ans Finanzamt schickt, muss er ein zweites Mal Fernsehgebühr bezahlen - zusätzlich zur Glotze im Wohnzimmer. Und wenn er außerdem noch ein modernes Navigationsgerät im Auto benutzt, um zu Kunden zu gelangen, löhnt er ein drittes Mal: macht zusammen über 600 Euro pro Jahr.
Zwangsabgabe für Alltagsgeräte
Wirtschaftsverbände und Betroffene beschimpfen diese Mehrbelastung als "Abzocke" und "Zwangsabgabe". "Rechner sind heute unverzichtbare Alltagsgeräte", sagt die Frankfurter Rechtsanwältin Petra Marwitz, "bislang kann sich jeder selbst entscheiden, ob er sich ein Autoradio einbaut oder nicht. Aber bei PC habe ich diese Wahlfreiheit nicht." Daher hat Marwitz für den Verein der Rundfunkgebührenzahler gegen die neue Regelung in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Wieder einmal treffe es vor allem die kleinen Betriebe, klagt Alexander Legowski vom Zentralverband des Deutschen Handwerks. Denn Großunternehmen bleiben weitgehend ungeschoren. Selbst wenn sie an einem Standort Tausende PC betreiben, wird nur einmal zusätzlich die Rundfunkgebühr fällig.
Quelle
Strafgebühr für Heimarbeit
Für die Silvesternacht plant die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) etwas ganz Besonderes: eine Art juristische Zaubershow. Um Punkt null Uhr verwandelt sie, Abrakadabra, Handys, Navigationsgeräte und Bürocomputer in Fernsehapparate - per Federstrich. All diese Geräte gelten ab dem ersten Januar als "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" - denn theoretisch kann man mit ihnen die Tagesschau per Internet ansehen
Gebühren für Handys
Das soll fortan reichen, um für sie die GEZ-Gebühren einzufordern: bis zu 17,03 Euro pro Monat, wie für einen Fernseher. Die skurrile Sonderabgabe gilt für alle Geräte, die als "Internet-Rechner" eingestuft werden. Neben Handys, die den Datenfunk UMTS beherrschen, gehören dazu vor allem Bürorechner.
Wer von der neuen Gebühr besonders betroffen ist
Zwar sind die privaten Haushalte von der neuen Regelung kaum betroffen. Sofern sie ihr TV-Gerät daheim bereits ordnungsgemäß angemeldet haben, bleiben UMTS-Handy oder Navigationsgerät im Auto frei von Zusatzgebühren. Trotzdem ist die Zahl derer, von denen die GEZ ab Januar abkassieren will, groß. Zahlen sollen künftig
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Bäckerfilialen mit Kassensystemen, die per Internet vernetzt sind;
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rund 150.000 niedergelassene Ärzte und Apotheken, die durch die Gesundheitsreform gezwungen sind, internetfähige PC einzusetzen
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Außendienstler, die mit modernen Navigationsgeräten unterwegs sind;
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mehrere Millionen Freiberufler und Telearbeiter, die zu Hause am PC tätig sind;
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Universitäten, die für viele Bürostandorte extra zahlen sollen.
Kein Internetanschluss? Interessiert nicht!
Sie alle nutzen Rechner, die fortan als "Rundfunkempfangsgeräte" gelten. Dass sie ausschließlich dazu dienen, Rezepte auszustellen, Gutachten zu erstellen oder Zeitungsartikel zu schreiben, schert die Gebühreneintreiber nicht. Selbst wenn Computer, Handy oder Organizer gar nicht ans Internet angeschlossen sind, schützt dies nicht vor den GEZ-Detektiven.
Zahlen für den Kinderzimmer-PC
Die GEZ schickt "getarnte Menschen" in die Städte.
Die neuen Regeln grenzen an Satire: Wer von zu Hause aus arbeitet, wird als Strafe für diesen Fleiß noch einmal zusätzlich zur Kasse gebeten: Ein beruflich genutzter PC gilt als zusätzlicher Standort eines Unternehmens. Wenn also ein Handwerker vom Spiele-PC im Kinderzimmer des Sohnes aus seine Steuererklärung ans Finanzamt schickt, muss er ein zweites Mal Fernsehgebühr bezahlen - zusätzlich zur Glotze im Wohnzimmer. Und wenn er außerdem noch ein modernes Navigationsgerät im Auto benutzt, um zu Kunden zu gelangen, löhnt er ein drittes Mal: macht zusammen über 600 Euro pro Jahr.
Zwangsabgabe für Alltagsgeräte
Wirtschaftsverbände und Betroffene beschimpfen diese Mehrbelastung als "Abzocke" und "Zwangsabgabe". "Rechner sind heute unverzichtbare Alltagsgeräte", sagt die Frankfurter Rechtsanwältin Petra Marwitz, "bislang kann sich jeder selbst entscheiden, ob er sich ein Autoradio einbaut oder nicht. Aber bei PC habe ich diese Wahlfreiheit nicht." Daher hat Marwitz für den Verein der Rundfunkgebührenzahler gegen die neue Regelung in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Wieder einmal treffe es vor allem die kleinen Betriebe, klagt Alexander Legowski vom Zentralverband des Deutschen Handwerks. Denn Großunternehmen bleiben weitgehend ungeschoren. Selbst wenn sie an einem Standort Tausende PC betreiben, wird nur einmal zusätzlich die Rundfunkgebühr fällig.
Quelle