Alex
Hallo
Viele Kaufen Fernseh-Geräte, Satreceiver und anderes bei Ebay.
Seite gestern gibt es ein neues Urteil bezüglich des Widerrufsrecht.
Viele Kaufen Fernseh-Geräte, Satreceiver und anderes bei Ebay.
Seite gestern gibt es ein neues Urteil bezüglich des Widerrufsrecht.
| Zitat: |
| Beim gewerblichen Handel über die Auktionsplattform eBay steht Verbrauchern ein Widerrufsrecht von einem Monat und nicht nur von 14 Tagen zu. Das entschied das Kammergerichts Berlin (Az. 5 W 156/06) in einem heute veröffentlichten Beschluss. "Damit ist nunmehr ein Großteil der Widerrufsbelehrungen auf eBay falsch", macht der auf IT-Recht spezialisierte Anwalt Christian Solmecke von der Kanzlei MICHAEL Rechtsanwälte und Notare deutlich. "Für Händler hat die Entscheidung enorme Konsequenzen. Wer seine Belehrung jetzt nicht anpasst, muss mit einer Abmahnung durch Mitbewerber rechnen." Vor dem Vertragsschluss müssen die Kunden über ein bestehendes Widerrufsrecht belehrt werden. Erfolgte diese Belehrung nicht in Textform, verlängert sich die Widerrufsfrist von 14 Tagen auf einen Monat und beginnt erst dann, wenn dem Verbraucher eine entsprechende Belehrung in Textform zugeht. Texte, die nur im Internet veröffentlicht werden, erfüllen diese Textform nach Ansicht des KG Berlin nicht. Vielmehr verlangen die Richter eine "Perpetuierung der Erklärung beim Verbraucher". Dies könne etwa durch Zusendung der Widerrufsbelehrung per E-Mail sichergestellt werden. Bein Handel über eBay erhält der Verbraucher die Widerrufsbelehrung praktisch immer erst nach dem Vertragsschluss per E-Mail. Vor Vertragsschluss erfolgt also keine Belehrung in Textform und die Frist verlängert sich auf einen Monat. |