Roland
Bundestrojaner im Computer
Ein unvorsichtig geäußerter Gedanke im Chat könnte in Zukunft einen Besuch des Bundeskriminalamtes zur Folge haben. Nicht per Durchsuchungskommando, sondern womöglich ohne dass der verdächtige Internet-Nutzer etwas merkt.
Wenn die Polizei den Rechner eines verdächtigen Internet-Anwenders kontrollieren will, dann muss dazu nicht gleich eine Hausdurchsuchung erfolgen. Laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung (SZ) vom Freitag wurden PCs bereits in einigen Fällen nach richterlicher Anordnung von den Behörden online durchsucht, ohne das der betreffende Anwender es mitbekommen hätte.
Laut eines Sprechers des Bundeskriminalamtes in Wiesbaden soll in solchen Fällen ein relativ neues Verfahren zum Einsatz kommen, über das aus "ermittlungstechnischen Gründen" keinerlei genauere Details bekannt gegeben werden. In allen bisherigen Fällen sei die Online-Durchsuchung der PCs aber immer in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft und nach richterlicher Anordnung erfolgt.
Unklar bleibt, wie genau die Behörden dabei vorgehen. Möglich wäre, dass dabei Sicherheitslücken in den Systemen ausgenutzt werden, was aber den Einsatz der Online-Durchsuchung davon abhängig macht, ob der Rechner des Verdächtigen auch von diesen Sicherheitslücken betroffen ist. Alternativ wäre eine trojanisches Pferd denkbar, dass aber erstmal auf das System geschmuggelt werden müsste.
Microsoft Deutschland betonte gegenüber der SZ, dass in Windows keinerlei Hintertüren enthalten seien, die den Behörden den Zugriff auf denn Rechner erlauben würden.
Wie die Zeitung weiter berichtet, soll nach dem Willen des Bundesinnenminsteriums das BKA künftig ebenfalls verdächtige PCs ausspähen dürfen. Denkbar sei ein solches Ausspähen beispielsweise dann, wenn ein Verdacht auf Landesverrat vorläge.
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Ein unvorsichtig geäußerter Gedanke im Chat könnte in Zukunft einen Besuch des Bundeskriminalamtes zur Folge haben. Nicht per Durchsuchungskommando, sondern womöglich ohne dass der verdächtige Internet-Nutzer etwas merkt.
Wenn die Polizei den Rechner eines verdächtigen Internet-Anwenders kontrollieren will, dann muss dazu nicht gleich eine Hausdurchsuchung erfolgen. Laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung (SZ) vom Freitag wurden PCs bereits in einigen Fällen nach richterlicher Anordnung von den Behörden online durchsucht, ohne das der betreffende Anwender es mitbekommen hätte.
Laut eines Sprechers des Bundeskriminalamtes in Wiesbaden soll in solchen Fällen ein relativ neues Verfahren zum Einsatz kommen, über das aus "ermittlungstechnischen Gründen" keinerlei genauere Details bekannt gegeben werden. In allen bisherigen Fällen sei die Online-Durchsuchung der PCs aber immer in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft und nach richterlicher Anordnung erfolgt.
Unklar bleibt, wie genau die Behörden dabei vorgehen. Möglich wäre, dass dabei Sicherheitslücken in den Systemen ausgenutzt werden, was aber den Einsatz der Online-Durchsuchung davon abhängig macht, ob der Rechner des Verdächtigen auch von diesen Sicherheitslücken betroffen ist. Alternativ wäre eine trojanisches Pferd denkbar, dass aber erstmal auf das System geschmuggelt werden müsste.
Microsoft Deutschland betonte gegenüber der SZ, dass in Windows keinerlei Hintertüren enthalten seien, die den Behörden den Zugriff auf denn Rechner erlauben würden.
Wie die Zeitung weiter berichtet, soll nach dem Willen des Bundesinnenminsteriums das BKA künftig ebenfalls verdächtige PCs ausspähen dürfen. Denkbar sei ein solches Ausspähen beispielsweise dann, wenn ein Verdacht auf Landesverrat vorläge.
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